Grundsätzlich ist jeder Neu-, Zu- oder Umbau, sowie jede Bautätigkeit, wo Container od. Lastfahrzeuge benötigt werden, vor Beginn der Arbeiten der Vereinsleitung zu melden.
Laut Generalversammlungs-Beschluss ist eine Kaution, sowie ein Wegerhaltungsbeitrag zu bezahlen und eine Vereinbarung vom Bauwerber für die Haftung zu unterschreiben.
Die Verantwortung für jedes Bauvorhaben liegt allein beim Bauwerber!
Das Befahren der Seitenwege in den Gruppen 1, 2 und 3 ist generell verboten. In der Gruppe 4 dürfen nur die gekennzeichneten Wege (laut Plan) befahren werden. Das Innentor in der Gruppe 4 ist nach jeder Ein- u. Ausfahrt zu schließen.
Weitere wichtige Informationen erhalten Sie im Vereinshaus, samstags (werktags) während der Sprechstunden von 9 - 11 Uhr und auf der Homepage der Baupolizei MA 37: http://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/pdf/merkblatt-klg.pdf
Wichtige Information!
Gewichtsbeschränkung von 20 Tonnen, die zwingend einzuhalten ist.
Einfahrtverbot für Betonmischfahrzeuge mit 3 oder 4 Achsen und für Schwerfahrzeuge mit mehr als 20 t Gesamtgewicht. Aufgrund der sichtbaren Schäden, die für die Allgemeinheit hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen, sieht sich die Vereinsleitung gezwungen diese Maßnahmen zu setzen.