Kleingartenverein Blumental
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Pflanzenschutz

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Für Fragen zum Pflanzenschutz stehen Ihnen folgende Einrichtungen zur Verfügung: 

Die Fachberater vom Kgv. Blumental (siehe Link "Termine")

Der amtliche Pflanzenschutzdienst Wien, MA 42 
1220 Wien, Siebeckstraße 14, Tel: (+43 1) 4000-42264 
Gartentelefon-Beratungszeit, Mo - Fr, 8 - 12 Uhr, 
E-Mail: post@m42.magwien.gv.at 
Homepage: http://www.wien.at/ma42 

Die AGES 
(Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit)
Spargelfeldstraße 191, 1226 Wien, Tel: +43 (0) 505 55, Fax: +43 (0) 505 55. 
Hier finden Sie u. a. alle Warnmeldungen für Zierpflanzen, Obstbau, Gemüsebau, Weinbau etc .... Auch Bodenanalysen (wichtig für die richtige Düngung) werden entgeltlich gemacht. 

Die Service-Hotline der Wiener Fachberater:
Jeden Montag (außer an Feiertagen) von 14 - 17 Uhr. Tel. 01/587 07 85 DW 29. 
E-Mail mit dem Betreff Gartentelefon fachberater@kleingaertner.at

Neue Bestimmungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Die EU hat das Pflanzenschutzmittelrecht neu geregelt. Nicht alle EU-Regelungen sind direkt anwendbar. Deswegen wurden das Bundesrecht (regelt die Zulassung und Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln - PSM) und das Landesrecht (regelt die Verwendung von PSM) neu verfasst bzw. novelliert. Alle diese Bestimmungen sollen der Verminderung der Risken und Auswirkungen bei der Verwendung von PSM für die menschliche Gesundheit und der Umwelt dienen. Weiters werden damit auch der integrierte Pflanzenschutz und alternative Methoden gefördert. Damit soll die nachhaltige Verwendung von PSM sichergestellt werden.

Gesetz über den Schutz des Menschen und der Umwelt bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz 1990)

Es regelt die Anwendung und Lagerung von PSM in Wien. Der Unterschied zwischen beruflichen VerwenderInnen und VerwenderInnen im Haus- und Kleingartenbereich ist folgender:

a) Berufliche VerwenderInnen sind jene Personen, die im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit Pflanzenschutzmittel anwenden, lagern oder beratend tätig sind. Berufliche VerwenderInnen müssen über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Folgende erfolgreich abgeschlossene Aus-, oder Fortbildungen werden anerkannt:

  • 20-stündiger Fortbildungskurs (Landwirtschafts- oder Wirtschaftskammer, Zentralverband der Kleingärtner), 
  • eine im Inland absolvierte landwirtschaftliche Fachschule, 
  • eine landwirtschaftliche oder einschlägige gewerbliche Ausbildung, 
  • eine Höhere land- u. forstwirtschaftliche oder eine einschlägige Höhere technische Lehranstalt, 
  • ein Universitätsstudium einschlägiger Fachrichtungen, 
  • die Innehabung der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Schädlingsbekämpfung. 

Berufliche VerwederInnen müssen sich fortgesetzt einschlägiger Weiterbildung unterziehen und solche erfolgreich absolvieren. Die Weiterbildungskurse haben insbesondere die für die Verwendung von PSM erforderlichen jeweils neuen, wissenschaftlich anerkannten, fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.
Zum Zweck des Nachweises der Aus- und Fortbildung hat der berufliche Verwender bzw. die berufliche Verwenderin die Ausbildungsbescheinigung bei der Behörde zu beantragen. In Wien ist das der Magistrat der Stadt Wien (MA 42, Referat Pflanzenschutz). Die Behörde hat die Bescheinigung auszustellen wenn die beantragte Person nachweist, dass sie verlässlich ist und über eine entsprechende Ausbildung verfügt. Die Ausbildungsbescheinigung ist jeweils 6 Jahre gültig und wird entzogen, wenn die persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr gegeben sind. Über Antrag bei der Behörde kann die Ausbildungsbescheinigung verlängert werden, wenn innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf, die erfolgreiche Teilnahme an Weiterbildungskursen im Ausmaß von 5 Stunden bei einer von der Behörde legitimierten Stelle nachgewiesen wird. Anmerkung: ab 26.11.2015 dürfen PSM, die für die berufliche Verwendung zugelassen sind, nur mehr an Personen verkauft werden, die über eine Ausbildungsbescheinigung verfügen. Weiters besteht für berufliche AnwenderInnen eine Aufzeichnungspflicht, wobei die Aufzeichnungen 7 Jahre aufbewahrt werden müssen.

b) Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingartenbereich (H.u.K-Bereich).

Im Haus- und Kleingartenbereich dürfen nur speziell dafür zugelassene und entsprechend gekennzeichnete PSM verwendet werden. Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) entscheidet im Zulassungsverfahren, ob ein PSM dafür geeignet ist. Diese PSM unterliegen besonderen Zulassungsanforderungen. Sie müssen ohne spezielle pflanzenschützerische Kenntnisse durch nicht berufliche bzw. professionelle VerwenderInnen sicher verwendet werden können. Die Packungsgrößen sind auf dem H.u.K.-Bereich auf eine maximale Einsatzfläche von 500 m² abzustellen. Diese PSM müssen sich rasch abbauen, unbedenklich für AnwenderInnen und die Umwelt sein und dürfen zumindest nicht als T+ (sehr giftig), T (giftig), C (ätzend), „krebserregend“, erbgutschädigend“ und „fortpflanzungsgefährdent“ eingestuft/gekennzeichnet sein. PSM, die als Xn (gesundheitsschädlich) oder Xi (reizend) eingestuft sind oder ein besonderes Gefährdungspotenzial für Naturhaushalt und Grundwasser aufweisen, können geeignet sein, dass bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eine Gefährdung ausgeschlossen wird. Weitere Einschränkungen und Auflagen bei der Zulassung für den H.u.K.-Bereich sind behördlicherseits möglich.

Der frühere Sachkundenachweis hat mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle seine Gültigkeit verloren. Der Paragraph über berufliche VerwenderInnen hat mit 26.11.2013 seine Gültigkeit erlangt. Das heißt, dass die Unterscheidung in berufliche VerwenderInnen und AnwenderInnen von Haus- und Kleingartenpräperaten bereits jetzt gültig ist. Im Haus- und Kleingartenbereich dürfen also durch nicht berufliche VerwenderInnen nur mehr speziell und ausschließlich für diesen Bereich zugelassene und dementsprechend gekennzeichnete Pflanzenschutzmittel angewendet werden. Diese Mittel können ohne Nachweis einer Ausbildung bezogen werden und es müssen keine Aufzeichnungen über deren Einsatz geführt werden.
Berufliche VerwenderInnen dürfen hier „Profimittel“ einsetzen. Diese müssen jedoch auch (zumindest unter anderem) die Indikation für den Haus- und Kleingartenbereich haben. Diese Mittel sind ab 26. November 2015 nur mehr gegen die Vorlage der Legitimation als beruflicher Verwender bzw. berufliche Verwenderin erhältlich. Über deren Anwendung sind entsprechende Aufzeichnungen zu führen und mindestens sieben Jahre aufzubewahren.

PSM für den H.u.K.-Bereich sind ab sofort im einschlägigen Handel, in Baumärkten, Gärtnereien etc. für jede/n Anwender/In erhältlich. Internet-Tipp: Verzeichnis der in Österreich zugelassenen/genehmigten Pflanzenschutzmittel, http://pmg.ages.at/pls/psmlfrz/pmgweb2$.Startup

Birnengitterrost

Schadbild: Sporenlager an Birnblattunterseite Birnengitterrost ist ein besonderes Problem in den Obstgärten geworden. Er wird durch den „Wirtswechsel-Rostpilz“ (Gymnosporangium fuscum) verursacht. Um sich entwickeln zu können, braucht er den Hauptwirt Wacholder (unser einheimischer Wacholder „Juniperus communis“ gehört jedoch nicht dazu) und den Birnbaum (er ist der Zwischenwirt). Am Wacholder schwellen befallene Stellen spindelförmig an, die dann von ca. Ende März bis Mitte Mai im Frühling bei Feuchtigkeit eine orangefarbige gallertige Sporenmasse bilden. Diese werden in der weiteren Folge vom Wacholder weggeschleudert und vom Wind auf den den Birnbaum, verfrachtet. An den Birnenblättern erscheinen im späteren Frühjahr kräftig orangerote Flecken. Die Sporenlager des Pilzes bilden sich im Spätsommer an der Blattunterseite warzenförmige Auswüchse die einige Millimeter lang werden können. Diese Sporen werden wiederum mit dem Wind auf die Wacholder getragen und somit ist der Kreislauf eines Wirtswechselpilzes geschlossen. 

Bekämpfung und Gegenmaßnahmen: Der Pilz ist zu seiner Entwicklung auf diesen Wirtswechsel angewiesen. Wo die Möglichkeit besteht, ist die Eliminierung des Wacholders die effizienteste Methode der Bekämpfung. 
Unser Ziel sollte aber sein, keine anfälligen Wacholderpflanzen in den Gärten zu pflanzen und bereits befallene Pflanzen roden. 
Eine Bekämpfung des Pilzes an der Wacholderpflanze mit einem Fungizid ist nicht möglich. Mechanisch kann man jedoch ab Anfang Mai mit einem scharfen Wasserstrahl die schleimige Sporenmasse von den befallenen Wacholderzweigen wegspritzen. Die Sporen fallen auf den Boden und werden dadurch unschädlich. Befallene Birnenblätter mit dem Restmüll entsorgen. 
Den Rostpilz am Birnbaum, kann man jedoch, wenn der Befall da ist, etwa ca. Anfang bis Ende Mai mit dem Fungizid „ Baycor“ 0,05% recht gut chemisch bekämpfen. 

Birnengitterrost

Birnengitterrost

Wacholderrost

Kräuselkrankheit beim Pfirsich

Entwicklung des Erregers: 
Die Sporen des Pilzes überwintern auf Trieben, in Rindenritzen und Knospenschuppen. Die Pilzsporen werden bei Regen direkt in die schwellenden Knospen hineingespült. Dort entwickelt sich der Krankheitserreger, die Blätter werden hell, kräuseln sich und bilden wulstige, rötliche Blasen. Die Blätter vertrocknen schließlich und fallen ab. Die Pflanze wird dadurch sehr geschwächt. Das höchste Infektionsrisiko besteht ab dem Austrieb  bis zum Ende der Blüte. 
Bekämpfung: 
Grundsätzlich sollen die Pfirsichbäume ab dem Knospenschwellen mit Kupfer gespritzt werden. Die Spritzung ist jedoch vor feuchter Witterung (Regen, Nebel)  zu wiederholen. Es können bis zum vollständigen Öffnen der Knospen bis zu drei Spritzungen erforderlich sein. Alternativ können die Bäume mit Schachtelhalmbrühe behandelt werden, wobei im Abstand von 4 Tagen diese Spritzung 3 - 4 mal zu wiederholen ist. Auch eine Unterpflanzung im Bereich der Baumscheibe mit Zitronenmelisse hilft die Kräuselkrankheit etwas in den Griff zu bekommen. 
Wichtig zu wissen: 
Die Kräuselkrankheit kann nur vorbeugend (in den Monaten Jänner bis März - je nach Witterung und Lage) bekämpft werden. Gelbfleischige Pfirsiche sind in der Regel anfälliger, wogegen Weinberg-Pfirsiche und einige weißfleischige Sorten weitgehend tolerant sind. 
 

Kräuselkrankheit beim Pfirsich 
 

Kräuselkrankheit  

Monilia - Fruchtmumien

Wenn das Laub im Spätherbst von den Bäumen abgefallen ist, sind oftmals verdorrte oder verschimmelte Früchte in den Baumkronen gut zu erkennen. In diesen Fruchtmumien überwintern die Erreger des gefährlichen Monilia-Pilzes. Damit von diesen Mumien im Frühjahr keine neue Pilzinfektion ausgehen kann, sollen sie sofort restlos entfernt werden. Die Mumien fallen nicht von allein ab, sie müssen gepflückt werden. Werfen sie die Mumien in die Mülltonne und nicht auf den Kompost. Besonders gefährdet sind fast alle Marillen-, Zwetschken- und Kirschenbäume, sowie einige Apfelsorten. 

Narrentaschen

Taschenkrankheit, eine Pilzkrankheit, die auch unter dem Namen Narrenkrankheit bekannt ist und die Zwetschken befällt. Bei sehr feuchter Blütezeit können bis zu 50% des Ernteertrages ausfallen. Nach der Blüte verändern sich die Früchte krankhaft. Sie werden flach und schotenförmig gekrümmt. Die bleichgrünen Früchte werden mit einem Pilzrasen bedeckt, verfärben sich braun u. fallen letztendlich ab. 
Der Pilz überwintert auf den Trieben. Bei feuchter Witterung während der Blütezeit werden die Fruchtknoten infiziert uzw. noch bevor die Blüten befruchtet sind. 
Mit dem auf den deformierten Früchten entstehenden Pilzmyzel werden dann auch die Triebe infiziert. Alle Narrenfüchte so bald als möglich abpflücken. Bei sehr feucht-kühler Witterung während der Blütezeit sollte der Baum zweimal (am Anfang und am Ende der Blüte) mit einem Fungizid (z. B. mit Baycor) behandelt werden. 
Bei Neupflanzungen auf weniger empfindliche Sorten achten. 

Apfelwickler

Beschreibung: 
Kleinschmetterling mit einer Flügelspannweite von 20 mm entwickelt in unserem Klima zwei Generationen und zwar sie erste von Mai bis Juli, diese kann sich mit der zweiten Generation überschneiden die von Juli bis Ende August erfolgt.
Der Falter fliegt nur in der Dämmerung und bei über 15 °. Ein Weibchen legt bis zu 80 Eier in die Nähe der noch jungen Früchte. Die Raupe bohrt sich in die jungen Früchte und frisst dort bis zu 4 Wochen. Danach verlässt sie die Frucht und spinnt sich zur Überwinterung in einem Kokon in Rindenritzen ein. 

Bekämpfung: 
Im Frühling, wenn die Raupchen den Stamm hochkriechen ist es sinnvoll, ihnen den Weg zu den Früchten mit Wellpappe zu versperren (mechanische Bekämpfung). Dieser Ring sollte 30 bis 50 cm über dem Boden fest um den Baumstamm gebunden werden. Abfallende Früchte sofort entfernen und erst nachdem man sie in Wasser (um die Raupen zu ertränken) gelegt hat, in den Restmüll bringen.
2. Während des Wicklerfluges kann man die Bekämpfung auch mit biologischen Präparaten, wie Carpovirusine, Madex oder Granupom machen. Aufgrund der kurzen Wirkungsdauer dieser Mittel (ca. 7 Tage) sind für eine vollständige Bekämpfung mehrere Behandlungen in kürzeren Abständen erforderlich. 
3. Eine chemische Bekämpfung ist mit Dimilin, Decis oder Insegar möglich. Bitte beachten Sie dazu die Pflanzenschutz-Warndienste der „ AGES“ oder der „MA 42“.

Blutlaus

Bevorzugt werden die Sorten Weißer Klarapfel, Goldparmäne, James Grieve, Jonathan, Golden Delicius und Cox Orange befallen. 

Besonders gut erkennbar sind die Blutläuse durch ihren weißlichen Wachsflaum, mit dem sie bedeckt sind. Sie befallen besonders Holzwunden, normale Zweige und Stämme. Durch die Speicheauscheidungen der Blutläuse kommt es an den Saugstellen auf Trieben und Ästen zu krebsartigen Wucherungen. 

Blutläuse überwintern als Larven auf den Zweigen und im Boden auf den Wurzeln. Es treten meistens 6 – 10 Generationen im Jahr auf. Die erwachsenen, braunen Blutläuse gebären bis zu 180 Larven. Im Sommer verbreiten geflügelte Tiere den Befall auf andere Apfelbäume. 
Bei Neupflanzungen sollten weniger empfindliche Sorten bevorzugt werden. Nützlinge, wie die Blutlauszehrwespe und auch die Schwebfliege tragen zur Reduzierung es Blutlausbestandes bei. Bei ganz starkem Befall ist eine chemische Bekämpfung (z.B. mit Calypso oder Confidor 70 WG) vorteilhaft. Taschenkrankheit, eine Pilzkrankheit, die auch unter dem Namen Narrenkrankheit bekannt ist und die Zwetschken befällt. Bei sehr feuchter Blütezeit können bis zu 50% des Ernteertrages ausfallen. Nach der Blüte verändern sich die Früchte krankhaft. Sie werden flach und schotenförmig gekrümmt. Die bleichgrünen Früchte werden mit einem Pilzrasen bedeckt, verfärben sich braun u. fallen letztendlich ab. 
Der Pilz überwintert auf den Trieben. Bei feuchter Witterung während der Blütezeit werden die Fruchtknoten infiziert uzw. noch bevor die Blüten befruchtet sind. 
Mit dem auf den deformierten Früchten entstehenden Pilzmyzel werden dann auch die Triebe infiziert. Alle Narrenfüchte so bald als möglich abpflücken. Bei sehr feucht-kühler Witterung während der Blütezeit sollte der Baum zweimal (am Anfang und am Ende der Blüte) mit einem Fungizid (z. B. mit Baycor) behandelt werden. 
Bei Neupflanzungen auf weniger empfindliche Sorten achten. 

Buchsbaumzünsler

Der aus Ostasien eingeschleppte Schmetterling breitete sich auch sehr schnell in ganz Österreich aus und schädigt ganz massiv unsere Buchsbaumkulturen. 

Die Überwinterung erfolgt als Raupe. Bei Temperaturen (ca. 10 ° C) nimmt die Raupe ihre Fraßtätigkeit im Inneren der Pflanzen auf. Die weißen Falter mit dunklen Flügelrändern legen die Eier in einem Gespinst, auf die Unterseite der Buchsbaumblätter, wo die Raupen nach dem Schlüpfen mit dem Fraß beginnen. Im Jahr können bis zu 3 Generationen auftreten.

Bekämpfungsmaßnahmen mechanisch: Auf kleineren Flächen Raupen u. Puppen absammeln u. vernichten. Biologische Bekämpfung: „Xen Tari“ (Bazillus thuringiensis-Präparat) ist gut umweltverträglich und  hat eine gute Wirkung geg. Jungraupen. Chemische Maßnahmen: z. B. „Calypso“ oder „Parexan“ (Nützlingsschonende Insektizide). 

Falter des Buchsbaumzünslers

Buchsbaumzünsler
 (Raupenstadium)

Raupe mit Gespinst und Fraßspuren 

Fichtengallenlaus

Schaderreger: 
Große „ananasartige“ Gallen sind die Folge eines Befalls mit der Grünen oder der Gelben Fichtengallenlaus. 
Die Grüne Fichtengallenlaus benötigt für ihre Entwicklung einen Zwischenwirt (Europäische Lärche), an der sie überwintert. 
Die Gelbe Fichtengallen- laus hingegen lebt ausschließlich an Fichten. Gallen, die an der Triebbasis sitzen, werden von der Roten Fichtengallenlaus verursacht, die ebenfalls einen Wirtswechsel mit Lärchen durchläuft. 

Schadbild: 
An der Triebbasis oder Triebspitze von Fichtenzweigen, vor allem von Rot -fichten, befinden sich zapfenähnliche, ananas- oder erdbeerförmige Gallen, die zunächst grün oder gelb gefärbt sind, später dann eintrocknen, verholzen und braun werden. Sie rufen unregelmäßige Zweigbildung oder das Absterben einzelner Triebe hervor.
Gegenmaßnahmen: 
Schäden, die durch Fichtengallenläuse verursacht werden, sind als gering einzustufen und erfordern meist keine Gegenmaßnahmen. Notfalls können befallene Triebe zurückgeschnitten oder vorhandene Gallen ausgepflückt werden. 
 

Frostspanner

Der Frostspanner ist ein Schmetterling, dessen Raupen sowohl an Kern- und Steinobstbäumen starke Fraßschäden verursachen können. 
Im Oktober wandern die flugunfähigen Frostspanner Weibchen auf die Bäume auf, dort werden sie von den flugfähigen Männchen begattet und legen anschließend ihre Eier in die Rindenspalten und Triebspitzen. Um eine Eiablage zu verhindern, sollte man jetzt Leimringe an den Stämmen und Baumstützen anbringen und von Oktober bis März auf den Obstbäumen lassen. 

Nützlingshaus

Mit wenigen Handgriffen kann so ein Nützlingshaus gebaut werden. Die Bohrungen im Holz und in den Ziegel sind zwischen 3 und 10mm und ungefähr 60mm tief. 

Vogelfütterung im Winter

Vögel richtig füttern:
Beginnen im Dezember und bis März füttern. Die Vögel müssen beim Fressen vor Katzen und Räubern sicher sein! Aus hygienischen Gründen sind Silofütterhäuser oder Futtersäulen unbedingt zu empfehlen, weil das Futter nicht nass wird und nicht mit Vogelkot verunreinigt werden kann. Welches Futter ist geeignet? Körner werden von vielen Arten gerne gefressen z. B. Hanf, Hirse, Sonnenblumenkörner, Leinsamen, Streufutter, Erdnüsse, Walnüsse, Haselnüsse, Meisenringe und -knödel sind auch sehr beliebt. Weil Vögel bei unsachgemäßer Fütterung erkranken und sogar sterben können, dürfen keine gesalzenen Produkte, keine Speisereste und kein verdorbenes oder verschimmeltes Futter angeboten werden!