Kleingartenverein Blumental
Braheplatz 12
1100 Wien
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Vereinsordnung

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Einfahrtszeiten:
Wochentags von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 19:00 Uhr ist die Einfahrt in die Anlage - jedoch nur für die Dauer der Durchführung von Ladetätigkeiten - gestattet. 

An Sonn- und Feiertagen ist die Einfahrt grundsätzlich untersagt (Ausnahme bei Genehmigung durch die Vereinsleitung z.B. bei Krankentransporten od. für die Beförderung von gehbehinderten Personen,…)!

Das Innentor in der Gruppe 4 ist bei jeder Ein- u. Ausfahrt zu schließen, um das Parken in der Anlage zu unterbinden. 

Ruhezeiten:
Montag bis Samstag sind die Ruhezeiten zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr unbedingt einzuhalten. Sonn- und Feiertag ganztägig.

Müllentleerung/Müllentsorgung:
Aus Rücksichtnahme gegenüber den Anrainern darf in den Ruhezeiten – 
von Montag bis Samstag zw. 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - kein Müll entleert werden!
Sonn- und Feiertag ist das Müllentsorgen ganztägig untersagt!

Wir ersuchen die Mitglieder genau zu beachten, was in welchem Container entsorgt werden kann. Die Entsorgung des Restmülls ist kostenpflichtig, die Entsorgung der anderen Container ist gratis, jedoch nur, solange die genaue Trennung eingehalten wird.
Baumaterial und Schutt muss gesondert bei den öffentlichen Müllplätzen entsorgt werden!

a) Container für Plastikflaschen:
Nur Plastikflaschen (zusammengepresst), keine Plastiktüten oder anderes Material aus Plastik entsorgen!

b) Biocontainer:
Die Entsorgung von Bäumen und Wurzelballen ist nicht erlaubt! 

c) Papiercontainer:
Bitte Kartonagen falten!

d) Glascontainer:
Weiß- und Buntglas bitte getrennt entsorgen!

e) Metallcontainer:
Bitte Bier- und Limonadedosen gepresst entsorgen.

Hundebesitzer:
werden gebeten, auf die Sauberkeit der Anlage zu achten ("immer ein Sackerl fürs Gackerl" dabeihaben). Hunde sind immer an der Leine zu führen.

Allgemeines

Die Gewichtsbeschränkung von max. 20 Tonnen ist zwingend einzuhalten. Es gilt ein generelles Einfahrtsverbot für Betonmischfahrzeuge.
Die Seitenwege dürfen von Fahrzeugen nicht befahren werden (siehe Legende im Schaukasten).
Die der Parzelle vorgelagerten Weganteile (Grün- oder Schotterstreifen) müssen von den jeweiligen Pächtern oder Eigentümern stets gepflegt werden.